FEUERWERKSKÖRPERsind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern bringt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr.
Gebrauchsanweisung und Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten.
Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Personen und bei Trockenheit gezündet werden.
Aufschmücken von Räumen nur mit schwer brennbaren Materialen.
Vor allem bei Fontue essen sollte man auf Dekoration über dem Esstisch verzichten.
Achten Sie auch auf das hantieren mit Spiritus in geschlossenen Räumen.